DPAG AGB
1 Gegenstand
(1) Diese Geschäftsbedingungen betreffen die Auftragserledigung mit den philatelistischen Stempeln der Deutschen Post AG PHILATELIE (im folgenden DPPHIL genannt) mittels Handstempeln und Philatelie-Stempelmaschinen. Zu den philatelistischen Stempeln zählen:
  • Besondere Stempel (BesSt)
  • Werbestempel mit Posteigenwerbung (WeSt EW)
  • Sonderstempel (SoSt)
  • Flugbestätigungsstempel (FBSt)
  • Ersttagsstempel (ETSt)
  • Erstverwendungsstempel (EVwSt)
  • modifizierte Tagesstempel der Stempelstellen (TSt StSt) und NL Philatelie (TSt NLPh)
(2) Die DPPHIL stempelt zu Sammelzwecken ausschließlich die zum Datum gemäß Datumsfeld des Stempels offiziell erhältlichen, gültigen und gegenüber der Originalversion des Herausgebers unveränderten Postwertzeichen / Postwertzeicheneindrucke und Postwertzeichenprodukte. Erkannte Fehldrucke und fehlerhafte Produktionsware sind von dieser Stempelung ausgeschlossen.
(3) Die DPPHIL stempelt zu Sammelzwecken folgende Belege:
3.1 echt laufende Sendungen:
Dies sind für die Beförderung mit der Deutschen Post AG durch Postwertzeichen / Postwertzeichen-eindrucke frankierte, beanschriftete Briefsendungen (auch Zusatzleistung Einschreiben möglich), sowie Standardbücherund Standardwarensendungen nach den unter Abschnitt 2, Absatz 3 beschriebenen Voraussetzungen.
3.2 Vorlagen:
Dies sind Unterlagen z.B. aus Papier oder Kartonage, auf denen Postwertzeichen aufgebracht wurden.
3.3 lose Postwertzeichen:
Dies können einzelne Postwertzeichen, komplette Bögen, Bogenteile, Sets (auch selbstklebend) usw. sein.
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